Diese Seite drucken

Vereinfachte GmbH-Gründung ab 2018

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde die Möglichkeit eröffnet, dass eine Gesellschaft mbH mit nur einem Gesellschafter, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, ab 1.1.2018 vereinfacht gegründet werden kann. Bei dieser vereinfachten Gründung kann auf eine standardisierte Errichtungserklärung (mit definiertem Inhalt) zurückgegriffen und die GmbH ohne Beiziehung eines Notars via Bürgerkarte bzw Handysignatur über das Unternehmensserviceportal (USP) registriert werden.

Wie funktioniert die eGründung?

Der Gründer eröffnet zunächst persönlich ein Bankkonto und zahlt mindestens die Hälfte der Stammeinlage in Höhe von € 17.500 (bei Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung hingegen nur € 5.000) bar ein. Dabei hat er sich mittels Lichtbildausweis zu identifizieren und eine Musterzeichnung zu hinterlegen. Die Bank überprüft die Identität und reicht eine Kopie des Lichtbildausweises, die Musterzeichnung und die Bankbestätigung elektronisch beim Firmenbuch ein.

Anschließend ist die Gründung mittels elektronischer Signatur (via Handysignatur oder Bürgerkarte) über das USP möglich. Die Errichtungserklärung sowie der Firmenbuchantrag und die NeuFöG-Erklärung können formularmäßig über das USP abgegeben werden. Die GmbH ist mit Eintragung im Firmenbuch gegründet.

Neugründungsförderung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) sieht Befreiungen von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren, Lohnabgaben und Lohnnebenkosten sowie von der Grunderwerbsteuer für eingebrachte Grundstücke vor. Die Neugründungsförderung konnte schon bisher bei der Gründung eines neuen Unternehmens (Einzelunternehmen oder Gesellschaft) in Anspruch genommen werden, sofern eine Bestätigung über ein bei der Wirtschaftskammer oder Sozialversicherung erfolgtes Beratungsgespräch vorgelegt wurde.

Nunmehr kann dieses verpflichtende Beratungsgespräch auch ohne persönliche Anwesenheit stattfinden und die NeuFöG-Erklärung elektronisch über das USP übermittelt werden.