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Sachbezugswerte ab 2018

für Dienstautos

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert

max pm

Vorsteuerabzug

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

über 124 g/km

€ 960,00

nein

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

Anschaffung:

in 2019: bis 121 g/km

in 2020: bis 118 g/km

in 2017: bis 127 g/km

in 2016: bis 130 g/km

720,00

nein

0%

Elektroautos

 0,00

ja

 

für Zinsersparnis

Übersteigt ein Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen den Betrag von € 7.300, dann ist ab 1.1.2018 die Zinsenersparnis mit 0,5 % (2016-2017:1 %) abzüglich der vom Arbeitnehmer bezahlten Zinsen als Sachbezug anzusetzen.

für Dienstwohnungen

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab 1.4.2017 angepasst. Daher erhöht sich der Sachbezug für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche ab 1.1.2018 wie folgt:

Bgld

Kärnten

Slbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

€/m_

5,09

6,53

5,72

6,05

7,71

7,70

6,81

8,57

5,58

Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen. Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von € 0,58 pro m² anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.

Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.